Feststellanlagen (FSA)
Wenn sich Feuer und Rauch in Räumen und Gebäuden unkontrolliert ausbreiten können, bedeutet das eine erhebliche Gefahr für Menschen und Sachwerte. Nicht gesicherte Fluchtwege können zur bedrohlichen Falle werden. Entsprechend eingebaute Feuerschutztore und -türen sind daher eine wichtige Voraussetzung, um Personen- und Warenverkehr zwischen den Brandabschnitten zu ermöglichen. Die direkte Umgebung wird mit elektronischen Brandmeldern überwacht. Feuerschutztüren und -tore werden in Ruhebetrieb durch Haftmagnete mit Gegenplatte oder Obentürschließer offen gehalten. Automatischer Brandmelder oder manuelle Betätigung bewirken das Auslösen und damit Schließen der Feststellanlage.
Feststellanlagen bestehen aus:
- Brandabschlusszentrale mit Netzteil
- Haftmagneten oder Obentürschließern
- automatischen Brandmeldern
- manuellen Auslösetastern
Die Anlagen verfügen über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und sind CE-konform mit den relevanten EU-Richtlinien.
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